Für einen Wechsel des Schornsteinfegers brauchen Sie nur Ihren Feurstättenbescheid. Dieser sollte Ihnen von Ihrem zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister zugestellt worden sein. In diesem Bescheid sind alle Arbeiten, die in Ihrer Liegenschaft ausgeführt werden müssen, mit dem jeweiligen Zeitraum aufgeführt. Eine Kopie des Feuerstättenbescheides schicken Sie an uns und wir kümmern uns um den Rest. Dies beinhaltet die Einhaltung der Fristen und auch das Ausfüllen der notwendigen Nachweise.